GRUND 21
DIE AKTUELLE RECHTSLAGE WURDE JAHRZEHNTELANG AUF GRUNDLAGE EINER TIERISCHEN ERNÄHRUNG ALS NORM ENTWICKELT UND BERÜCKSICHTIGT NICHT DIE SCHNELLE ENTWICKLUNG NEUER VERBRAUCHER*INNENGEWOHNHEITEN SOWIE NACHHALTIGE PFLANZENBASIERTE ALTERNATIVEN ZU FLEISCH UND MILCHPRODUKTEN.